AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Stretchlimousinen von MW Stretchlimo, Limousinenservice Michael Wallner. Die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Bei einer schriftlichen oder telefonischen Anfrage erhält der Kunde ein Angebot, wenn dieses unterschrieben per Fax oder E-Mail zurückgesendet wird, entsteht ein Vertrag.
- Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
- MW Stretchlimo behält sich vor Aufträge an Fremdfirmen zu vermitteln.
Der Beförderungsvertrag kommt in diesen Fällen dann grundsätzlich zwischen dem Kunden und der ausführenden Fremdfirma zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Preisliste von Limousinenservice MW Stretchlimo
- Bei Pauschalvereinbarungen oder von MW Stretchlimo schriftlich oder telefonisch übermittelten Sonderangeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
- Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn fallen 50 % des Mietpreises an, danach 100 %.
- Die Zahlung erfolgt bar vor Ort beim Fahrer oder per Überweisung.
- Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste von MW Stretchlimo berechnet.
- Eventuell anfallende Extras wie Getränke, Blumen, Park- und Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte und Fährkosten etc. gehen zu Lasten des Kunden.
- Gutscheine, können nur bis zu dem genannten Verfallsdatum eingelöst werden, Barauszahlung ist nicht möglich. Termin nach Absprache, auch kurzfristig, je nach Verfügbarkeit. Entstehende Mehrkosten sind sofort beim Chauffeur in bar zu begleichen.
4. Beförderung und Bestimmungen
Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern hat der Kunde für die entsprechenden Rückhaltevorrichtung zu sorgen. Es besteht eine uneingeschränkte Anschnallpflicht. Handeln Fahrgäste den notwendigen Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, ist der Fahrer berechtigt, die Beförderung sofort zu beenden. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich Neben- und Sonderleistungen berechnet.
Der Verzehr von alkoholischen Getränken von Minderjährigen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Fahrzeug besteht absolutes Rauchverbot.
5. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle die von ihm oder durch seine Fahrgäste verursachten Schäden, Diebstahl oder übermäßiger Verschmutzung jeglicher Art.
Wird die Fahrt aufgrund eines vom Kunden oder seinen Gästen zu vertretenen Grundes nicht angetreten oder abgebrochen, hat der Kunde den vollen Fahrtpreis zu zahlen. Ersatzansprüche drüber hinaus bleiben unberührt.
Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film- und Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
6. Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Limousinenservice MW Stretchlimo oder des Chauffeurs.
7. Haftung von MW Stretchlimo
- Die Chauffeure von Limousinenservice MW Stretchlimo sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
- Limousinenservice MW Stretchlimo haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen oder für die Folgen technischer Defekte übernimmt Limousinenservice MW Stretchlimo keinerlei Haftung. Die Geltendmachung von dadurch entstehenden Vermögensschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen. Sollte die Fahrt durch einen anderen Unternehmer ausgeführt werden, übernimmt Limousinenservice MW Stretchlimo keinerlei Haftung. Eventuelle Ansprüche sind direkt an das beauftragte Unternehmen zu richten.
- Limousinenservice MW Stretchlimo ist bei einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm etc. von seiner Leistungspflicht befreit. Bei Einwirkung höherer Gewalt, z.B. widrigen Straßenverhältnissen (Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel usw.) oder Unruhen behält sich Limousinenservice MW Stretchlimo das Recht vor, einen Ausweichtermin zu vereinbaren oder die Fahrt abzusagen.
- Etwaige Mängel der Dienstleistung müssen vom Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme derselben an Limousinenservice MW Stretchlimo oder an den Chauffeur gemeldet werden. Wenn keine Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und Limousinenservice MW Stretchlimo hat Anspruch auf den vollen Fahrpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährung.
- Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei den diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MW Stretchlimo zurückzuführen.
8. Datenschutz
Limousinenservice MW Stretchlimo versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann und insoweit, als es zur Durchführung des Auftrages mit Subunternehmern erforderlich ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen Limousinenservice MW Stretchlimo und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
In diesem Fall sind die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von Limousinenservice MW Stretchlimo ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist Puchheim, Gerichtsstand ist München.